Verein

Ansprechpartner/1.Vorsitzender:

Jürgen Schäfer

Am Nussbaum 2

35085 Ebsdorfergrund

06424/923723

juergen.schaefer@ffw-hachborn.de


Der Verein der Freiwilligen Feuerwehr Hachborn umfasst etwa 274 Mitglieder. Davon sind 38 Mitglieder in der Einsatzabteilung tätig. Die Jugendfeuerwehr besteht aus 28 Mitgliedern.


Der Vorstand besteht aus:

 

1.Vorsitzender                                 Jürgen Schäfer

Stellv. Vorsitzender                         Martin Urban

Kassenwart                                      Wilfried Schäfer

Schriftführerin                                  Annika Pinschmidt

 

Wehrführer                                     Markus Pinnschmidt

Stellv. Wehrführer                          Thomas Preis

Jugendfeuerwehrwart                    Andreas Stranghöner

Stellv. Jugendfeuerwehrwartin     Lea Jacobi

 

Beisitzer                                            Jasmin Preis

                                               Mischa Dieterich

                                                          Matthias Findt

                                                          Roland Immink


In der Jahreshauptversammlung vom 3.Februar 2017 wurde die Satzung des Feuerwehrverein geändert. Folgende Abschnitte betrifft die Änderung:

 

§9 (2) wird wie folgt geändert...

Die Mitgliederversammlung wird vom Vereinsvorsitzenden oder im Verhinderungsfalle von seinem Vertreter geleitet und ist mindestens einmal jährlich unter Bekanntgabe der vorgesehenen Tagesordnung durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Ebsdorfergrund mit zweiwöchiger Frist einzuberufen.

 

$13 (3) wird ergänzt und (1) geändert zu...

(1)       Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach den Beschlüssen und Richtlinien der Mitgliederversammlung ehrenamtlich.

(2)       Erklärungen des Vereins werden im Namen des Vorstandes durch den Vorsitzenden abgegeben.

(3)       Drei Mitglieder des Vorstandes, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2.Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich (Vorstand im Sinne von §26 BGB).

(4)       Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

Hier ist die geänderte Satzung mit Gültigkeit vom 3.Februar 2017 einsehbar: